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b) Bekanutmachung, die bevorstehende Semester-Pruͤfung der Justiz-Referendaͤre betreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Bl. S. 418)
werden hiedurch diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Elasse, welche zu Erstehung der
zweiten Dienst-Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen,
aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe
ihres Ausenthalts-Orts bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so
gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Nachtheil
des Ausschlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Saumigen
unfehlbar eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der zweiten
Sebtion der Justiz-Prüfungs-Commission die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen
im Eriminal= und Eivil-Fache erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden,
damit beide Relationen spätestens bis zum 1. Obtober 1350 dem Aktuariate der ge-
dachten Commission übergeben werden bönnen.
Eine Verspätung in lehterer Beziehung würde den Ausschluß des Saumigen von
dieser Semester-Prüfung zur unnachsichtlichen Folge haben.
Stuttgart den 1. Juni 1830.
Für den Minister:
Schwab.
B) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
a) Verfügung, betreffend die Kosten der Medicinal-Visstationen.
In Folge der bei Gelegenheit des Haupt-Finanz-Etats von 1872 getroffenen Ver-
abschiedung wird in Beziehung auf die Bestreitung der Kosten der Medicinal-Wisita-
tionen hiemit verfügt, wie folgt:
1) Die Diäten und Reisekosten des Kreis-Medictnakraths, die Tags-Gebühr des
Ratheschreibers, durch dessen Verwendung als Protokollführer die Reisekosten
eines Expeditors der Kreis-Regierung erspart werden, und das Diäten= und