Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Eolleglum, D. Zeller und D. Plieninger, den Titel und Rang von Medicinal--Asses- 
soren gnaͤdigst zu verleihen, 
die evangelische Pfarrei Honau, Dekanats Reutlingen, dem Pfarrer Rooschuͤtz 
zu Schwabach, im Dekanats-Bezirk Weinsberg, 
die katholische Stadt-Pfarrei Eßlingen dem Pfarr-Verweser Dirr in Schramberg, 
Debkanats Oberndorf, und 
die katholische Pfarrei Hundersingen, Dekanats Riedlingen, dem Pfarrer Jocher 
zu Fischbach, Dekanats Tettnang, zu uͤbertragen; auch 
den bisherigen zweiten Lehrer an der lateinischen Schule zu Hall, Präzeptor 
Firnhaber, mit dem Titel eines Ober-Präzeptors zum ersten Lehrer an der erwähn- 
ten Schule zu ernennen, und 
Lermöge höchsier Entschließung vom 17. d. M. den Ober-Tribunals-Präsüdenten, 
Staatsrath v. Majer, zum Präsidenten des Staats-Gerichtshofs, und 
die hiedurch erledigte Stelle eines Königl. Mitglieds des Staats-Gerichtshofs dem 
Vorstande des Gerichtohofs in Ellwangen, Vice= Präsidenten v. Göz, zu übertragen 
geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz= Ministekium. 
Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs, Blatt auf das zweite Semester 1850 
betreffend. 
Für das mit dem 1. Juli d. J. beginnende zweite Semester des Regierungs-Blatts 
sind die Gebühren, so weit sie nicht bereits vorausbezahlt sind, à 1 fl. 50 kr. für das 
Cremplar, und wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-Erkennt- 
nisse verlangt wird, im Betrag von zwei Gulden für das Exemplar, durch die K. Ober- 
Amter oder Postämter noch im Laufe des Monats Juni d. J. an die Casse des Re- 
gierungs-Blatto einzusenden, von den in Stuttgart wohnenden Abonnenten aber eben
	        
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