Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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4. Der General-Direktion der K. Wörttembergischen Posten. 
Die Stations-Disianz-Bestimmung zwischen Sulz und Alkpirsbach betreffend. 
Nachdem vermöge Verfügung des Königl. Ministeriums des Innern vom 15. d. M. 
die Stations-Distanz-Bestimmung zwischen Sulz und Alpirsbach für Extrapost- 
Fahrten auf 1: Post regulirt worden ist; so wird folches hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Frankfurt aM. den 13. Juni 1830. 
Alexander Freiherr v. Vrints-Berberich. 
B) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Umlage der Grund= Gefäll= Gebäude= und Gewerbe-Steuer für das Jahr 165/8. 
Nach der mit den Ständen geschehenen Verabschiedung sollen für das Finanz-Jahr 
1832 wie bisher 
an Grund-Gefäll-Gebäude= und Gewerbe-Steuer —. 27600,000 fl. 
umgelegt und erhoben werden. 
Hieran haben beizutragen: 
12 das Grund-Eigenthum und die Gesälle, nädmlich 
a)das Grund-Eigenthn 137727,638 fl. 
5) die Gesällel 1440029fl. 
1·°351,667 fl. 
zu die Gebäauide 13539,335fl- 
# die Gewerbee 325,000 fl 
2·600, 000 fl. 
Die Steuer ist unter Zugrundlegung des revidirten Catasters auf die in der Bei- 
lage ersichtliche Weise vertheilt worden. 
  
 
	        
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