Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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5) der Heilkummdmdde 172 
6) der Cameral-Wissenschft 49 
7) der allgemeinen Verbereirungs-Wistenschafnen . . 162 
  
Hierunter sind Auslaͤnder: 
—.. 9. 
Stuttgart den 50. Juni 1830. ( 
„Fär den Minister: 
Walther. 
xc) Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: Populäre Botanik von Hochstetter. 
Dem Steindruckerei-Inhaber Johann Conrad Mäcken zu Reutlingen ist durch 
höchste Entschließung vom 29. v. M. ein Privilegium gegen den Nachdruck der in sei- 
nem Verlag erscheinenden „Populären Botanik von dem Professor Hochstetter zu 
Eßlingen“ auf die Dauer von sechs Jahren ertheilt worden; welches unter Hinwei- 
sung auf die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1815, in Betreff der Privile- 
gien gegen den Bücher-Nachdruck, hiemit bekaunt gemacht wird. 
Stuttgart den 3. Juli 1350. 
FKür den Minister: 
Walther: 
4) Ausdehnung des Patents fär eine neue Art von Thurm-Uhren auf Zimmer-Uhren. 
Dem Uhrmacher Valentin Stoß zu Ulm ist die nachgesuchte Ausdehnung des 
ihm unter dem 22. Juni v. J. verliehenen Patents für die ausschließliche Verfertigung 
der von ihm erfundenen einfachern Thurm-Uhren (Reg. Bl. S. 259) auf gleichmäßig 
erfundene Zimmer-Uhren durch höchsie Entschließung vom 29. v. M. bewilligt wordenz 
welches zur Nachachtung hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 5. Juli. 1830. 
« Für den Minlster: 
Walther.
	        
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