Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Versicherung beweglichen Vermögens gegen Feuers-Gefahr durch die 
französische Phönir-Gesellschaft in Paris. 
Nachdem die französische Phönir-Gesellschaft in Paris in Folge der Statt ge- 
habten Prüfung ihrer Statuten für den Zweck der Versicherung beweglichen Vermb- 
gens im Königreich Württemberg gegen Feuers-Gefahr die ausdrückliche Anerkennung 
der Staats-Regierung erhalten hat, auch dem von derselben als Haupt-Agent aufge- 
stellten Kaufnmann Heinrich Ludwig Eisenlohr in Schorndorf der jeweilige Oberamt- 
muns daselbst als Regierungs-Commissär beigegeben worden ist; so wird solches unter 
Beziehung auf die Art. 9 und 10 des Gesetzes vom 25. Mai d. J. und auf die zum 
Vollzuge desselben erlassene Instruktion vom 26. dess. M. (Reg. Bl. S. 207 ff.) zar 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. August 1830. Schmidlin. 
b) Verleihung der goldenen Ehren-Medaille an den guicscirten Baurath v. Bruckmann. 
Seine Königl. Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. 
dem quiescirten Baurath v. Bruckmann in Heilbronn in gnädigster Anerkennung 
seiner Verdienste um die Einführung der Bohr= oder sogenannten artesischen Brunnen 
in Württemberg die goldene Ehren-Medaille zu verleihen geruht; welche Auszeichnung 
höchstem Befehle zufolge andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 10. August 1850. 
Für den Minister: 
Mohl. 
e) Prlollegium gegen den Nachdruck des Werkes: Friedrich der Streitbare, von Caroline Michler, 
geb. v. Greiner. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d. M. 
der Anton Nichler'schen Verlags-Buchhandlung in Wien ein Privilegium gegen den 
Nachdruck des bei ihr erscheinenden Werkes: „Friedrich der Streitbare, von Caroline 
Pichler, geb. v. Greiner, 4 Bände,“ auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst zu
	        
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