Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Nro. 40. 
Regierungs---Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
————— —m———, 
  
—..—— 
Samstag, den 28. August 1830. 
—. 
  
—. — — 
JInhalt. 
Könlgl. Dekrete. Dienst-Nachricht. 
Verfügungen der Departements. Verfüsungq, die diesjährige Feker des landwirkhschaftlichen Fesies (m- 
Cannstadt betressend. — Privilegium gegen den Nachdruck der zweiten Auflage von Sterus und Gers- 
bachs behrgang der deutschen Sprache für Volksschulen. — Bekanntmachung, betreffend die Preise-Aus- 
theilung für die Anzeige natürlich pockenkranker Kühe in dem. Verwaltungsjahre 18.. — Ausnahme von 
drei auslbenden Aerzten. 
Dienst-Erledigungen. 
L. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Dienst-Nachricht. 
Seine Königliche Majestär haben vermöge höchster Entschließung vom 17. di 
M. den Referendär I. Classe, Adolphy Moser von Stuttgart, in die Zahl der Rechts- 
Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Freudenstadt zu seinem. Wohnorte 
erwählt.
	        
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