Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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sodann haben Höchstdieselben unter dem 22. d. M. den Controleur der Ober- 
Kriegs-Casse und Assessor der Kriegs-Cassen-Verwaltung Teichmann, zum Kriegsrath 
und Ministerial-Assessor, und dagegen 
den Regiments-Quartiermeister Heller des vierten Infanterie-Regiments zum 
Controleur der Ober-Kriegs-Casse und Assessor der Kriegs-Cassen-Verwaltung gnaͤdigst 
befoͤrdert; auch 
die gegenseitige Versetzung des Oberlieutenants v. Berndes des vierten und des 
Unterlieutenants v. Crailsheim des dritten Reiter-Regiments, genehmigt. 
Unter dem 11. d. M. erhielt der zum Pfarrer in Winterstetten Stadt, Oberamts 
und Dekavats Waldsee, ernannte Vikar Martin Weiß in Baindt, die Konigliche 
Bestätigung. ' 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
1. Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Mohl seinen Wohnsiß von Leonberg nach Stuttgart 
verlegt hat, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 13. September 1830. Maurcler. 
2. Des Cioil-Senats des K. Ober-Tribunals. 
Gemein-Bescheid, betreffend die Zeit, innerbalb welcher gegen versäumte Fristen, insbesondere gegen 
Nothfristen, Wiedereinsetzung zuläßig ist. 
Der Eivil-Senat des K. Ober-Tribunals hat über die häufig vorkommende Frage: 
eb bei dem gerichtlichen Verfahren zur Wiedereinsehung gegen versäumte Fristen, ins- 
besondere gegen Nothfristen, ein Zeitraum von vier Jahren, der für die Restitution 
bestehenden gesetzlichen Regel gemäß, zu gestatten sey, auf den Grund des gemeinrecht-
	        
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