Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Wir haben fuͤr angemessen gehalten, die Vollziehung dieser Stiftung an die von 
Unseres verewigten Herrn Vaters Majestaͤt und Gnaden angeordnete, auf 
den heutigen Tag fallende Feier der Annahme der Koͤnigswuͤrde in Unserem 
Hause zu knüpfen, und ertheilen andurch folgende nähere Bestimmungen über den 
neuen Orden. 
1. 
Der Keniglich Württembergische Friderichs-Orden wird als besonderes Merk- 
mal des Königlichen Wohlwollens, so wie als Anerkennung und Belohnung ausge- 
zeichneter Verdienste, im Militär= sowohl als Eivil-Dienste, um die Person des Königs, 
das Königliche Haus und den Staat verliehen werden. 
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Der Orden hat nur Einen Grad, den der. Ritter. 
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Die Jnsignien sind: 
Ein in acht Spitzen ausgehendes, mit weißem Schmelzwerk uͤberzogenes goldenes 
Kreuz, das in seinen vier Winkeln Strahlen von hellem Golde zeigt. In der Mitte 
des Kreuzes tritt auf der Hauptseite ein runder Schild von mattem Golde hervor, 
worauf sich das Bild des verewigten Königs Friderich, in erhabener Arbeit gleich- 
falls von mattem Gold, befindet; dieser Mittel-Schild ist mit einem Ringe von blauem 
Schmelzwerk umgeben, auf welchem der Name: „Friderich König von Württem- 
berg“ in goldenen Buchstaben angebracht ist; auf der Kehr-Seite enthält der Mit- 
tel-Schild, auf einem Grunde von weißem Schmelzwerk, die Worte: „Dem Ver- 
dienste“, und in dem ihn umgebenden Ringe von blauem Schmelzwerk den Wahlspruch 
des verewigten Königs Friderich: „Gott und mein Recht.“ 
Ein in acht Spitzen sich endigender Stern, dessen vier Hauptfelder in Silber, die 
Zwischen-Strahlen in Gold gestickt sind; in der Mitte ein runder Schild von mattem 
Golde, mit dem Vilde des verewigten Königs Friderich, umgeben von einem Ringe 
aus blauem Schmelzwerk, worauf der Wahlspruch: „Gott und mein Recht.“ 
Die Farbe des Ordens-Bandes ist königsblau. 
4.— 
Das Ordens-Kreuz wird an breitem Band, welches über die rechte Schulter nach 
der linken Hüfte geht, der Stern auf der linken Seite der Brust getragen.
	        
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