Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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den Oberlieutenant Ludwig v. Huͤgel des zweiten Reiter-Regiments zum Divi- 
sions-Adjutanten der Reiterei wirklich ernanut;z 
den aggregirten Unterlieutenant, Grafen v. Schêler des ersten Infanterie-Regi- 
ments bei diesem Regiment eingetheilt; 
den biöher der Artillerie aggregirten Unterlieutenant Hegelmaier in gleicher 
Eigenschaft zu der Pionnier-Compagnie verseht, und 
den Guide erster Elasse, Niethammer, zum aggregirten Unterlieutenant bei 
dieser Compagnie befördert, auch 
den früher a#s der Öffiziers-Bildungs-Anstalt mit dem Titel als Unterlieutenant 
ausgetretenen Grasen Reuttner v. Woyl zu Achstetten, zum wirklichen Unterlieute- 
nant der Reiterei ernannt und dem dritten Reiter-Regiment aggregirt. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchstes Dekret vom 9. d. M. 
den Gerichts-Notar Grüzmann von Riedlingen, seinem Ansuchen gemäß, auf das 
Gerichts-Rotariat Ehingen, und 
den Gerichts-Abtuar v. Schott von Ellwangen auf das Gerichts-Abtuariat Rot- 
tenburg zu verseßen geruht. 
1II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Minlsterium. 
Bekanutmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1831 betreffend. 
Es werden hierdurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das 
Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. 
Postämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen 
Jahrgang 1831, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- 
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, noch im Laufe des Monats 
December d. J. an die Casse des Regierungs-Blatts einzusenden. 
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich ver- 
zögern sollte, so wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januas 1831
	        
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