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den Oberlieutenant Ludwig v. Huͤgel des zweiten Reiter-Regiments zum Divi-
sions-Adjutanten der Reiterei wirklich ernanut;z
den aggregirten Unterlieutenant, Grafen v. Schêler des ersten Infanterie-Regi-
ments bei diesem Regiment eingetheilt;
den biöher der Artillerie aggregirten Unterlieutenant Hegelmaier in gleicher
Eigenschaft zu der Pionnier-Compagnie verseht, und
den Guide erster Elasse, Niethammer, zum aggregirten Unterlieutenant bei
dieser Compagnie befördert, auch
den früher a#s der Öffiziers-Bildungs-Anstalt mit dem Titel als Unterlieutenant
ausgetretenen Grasen Reuttner v. Woyl zu Achstetten, zum wirklichen Unterlieute-
nant der Reiterei ernannt und dem dritten Reiter-Regiment aggregirt.
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchstes Dekret vom 9. d. M.
den Gerichts-Notar Grüzmann von Riedlingen, seinem Ansuchen gemäß, auf das
Gerichts-Rotariat Ehingen, und
den Gerichts-Abtuar v. Schott von Ellwangen auf das Gerichts-Abtuariat Rot-
tenburg zu verseßen geruht.
1II. Verfügungen der Departemente.
A) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Minlsterium.
Bekanutmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1831 betreffend.
Es werden hierdurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das
Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K.
Postämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen
Jahrgang 1831, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts-
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, noch im Laufe des Monats
December d. J. an die Casse des Regierungs-Blatts einzusenden.
Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich ver-
zögern sollte, so wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januas 1831