Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 12. d. M. den Oberamtmann v. Kauffmann 
in Urach, seinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand gnädigst zu verseßen, 
die erledigte Pfarrei Weiler zum Stein, Dekanats Marbach, dem Helfer Kieser 
zu Gros-Bottwar, in dem genannten Dekanats-Bezirke, zu verleihen, und s 
dem Oekonomie-Rath Pabst an der landwirthschaftlichen Schule zu Hohenheim 
die nachgesuchte Entlassung von seinem Dienste zu bewilligen, auch 
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 13. d. M. das Amts-Notariat erster Elasse Zöbin- 
gen, Oberamts Ellwangen, dem bisherigen Verweser desselben, Haagen- bleibend zu 
uͤbertragen, und 
den Referendaͤr erster Classe, Friedrich Ludwig Krauß von Weikersheim,,b= 
amts Mergentheim, in die Zähl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruhr. Der- 
selbe hat Langenburg zu seinem Wohnorte gewahlt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. 
den Ministerial-Kanzlei-Direktor, Regierungsrath v. Roth zugleich zum Mitgliede der 
Königlichen Ober-Regierung, mit dem Sitze in derselben nach seiner Dienst-Ancienne= 
tät, zu ernennen, und 
die erledigte Ministerial-Assessors-Stelle im Departement des Innern mit dem 
damit verbundenen Titel und Rang eines Regierungsraths dem Assessor der Regie- 
rung des Reckar-Kreises, Regierungsrath v. Abel zu übertragen, 
bvermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. dem Oberlieutenant und Straßen-= 
Bau-Inspektor v. Eyb zu Heilbronn den Titel und Rang eines Hauptmanns zweiter 
Elasse zu verleihen, und 
vermöge höchster Entschließung vom 18. d. M. die erledigte Regierungs- Assessors- 
Stelle bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises dem bisherigen Oberamts-Gerichts- 
Akruar in Heilbronn, Schmidlin, zu übertragen gnädigst geruht. 
Unter dem 15. d. M. erhielt der von Hohenbaldern gebürtige Vikar Joseph 
Gaul, Pfarrverweser in Baindt, zur katholischen Pfarrei Obereschach, Oberamts und 
Dekanats Ravensburg, die Königliche Bestätigung. 
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