519
Nro. 45.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
—————.—— —— — —
Mittwoch, den 26. Oktober 1831.
—. —.
Inhalt.
Königl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienßt-Nachrichten.
Perfügungen der Departements. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten
betreffend. — Termin zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendsre. — Wohnsi-
Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Bekanntmachung, die Aussetung eines Preises für die inlän-
dische Bereitung einer die Einfuhr von Oelseife entkehrlich machenden Seifengattung betreffend. — Verfü=
gung, betreffend die Waarenschau bei den Gewerben der Küfer, Kübler, Schuster, Seifensseder und Seiler.
— Privilegium gegen den Nachdruck der Kinderschrift: „die Hopfenblürhen“ vom Verfasser der „Osterever.“
Bekanntmachung, die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruc
einer #weiten verbesserten und vermehrten Auflage der Schrift: „Briefe elnes Verstorbenen.“ — Resultat
der Prufung der Candidaten der evangelischen Theologie. — Aufnahme in das Wilhelmsstift in Tübingen.
— Bekanntmachung der theils in das evangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen, theils zum akg-
demischen Studium der evangelischen Theologie auherhalb des Seminars ermächtigten Junglinge. — Ver-
sügung, in Betreff der Weinlese.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. an
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Kriegs-Minister, General-Lieutenant v. Kügel, auf
sein Ansuchen, die Erlaubniß ertheilt, das von des Großherzogs von Baden Königlicher
Hoheit ihm verliehene Großkreuz des Zähringer L5wen-Ordens anzunehmen und zu
tragen.