Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro. 45. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
—————.—— —— — — 
Mittwoch, den 26. Oktober 1831. 
  
—. —. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienßt-Nachrichten. 
Perfügungen der Departements. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten 
betreffend. — Termin zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendsre. — Wohnsi- 
Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Bekanntmachung, die Aussetung eines Preises für die inlän- 
dische Bereitung einer die Einfuhr von Oelseife entkehrlich machenden Seifengattung betreffend. — Verfü= 
gung, betreffend die Waarenschau bei den Gewerben der Küfer, Kübler, Schuster, Seifensseder und Seiler. 
— Privilegium gegen den Nachdruck der Kinderschrift: „die Hopfenblürhen“ vom Verfasser der „Osterever.“ 
Bekanntmachung, die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruc 
einer #weiten verbesserten und vermehrten Auflage der Schrift: „Briefe elnes Verstorbenen.“ — Resultat 
der Prufung der Candidaten der evangelischen Theologie. — Aufnahme in das Wilhelmsstift in Tübingen. 
— Bekanntmachung der theils in das evangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen, theils zum akg- 
demischen Studium der evangelischen Theologie auherhalb des Seminars ermächtigten Junglinge. — Ver- 
sügung, in Betreff der Weinlese. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Kriegs-Minister, General-Lieutenant v. Kügel, auf 
sein Ansuchen, die Erlaubniß ertheilt, das von des Großherzogs von Baden Königlicher 
Hoheit ihm verliehene Großkreuz des Zähringer L5wen-Ordens anzunehmen und zu 
tragen.
	        
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