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Nro. 23.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Königreich Württemberg.
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Montag, den 21. Mai 1832.
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Inhalt.
Königl. Dekrete. K. Deklaration, die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Rechberg betreffend.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Deklaration,
die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Rechberg betreffend.
Wir Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg,
fügen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Uns der Graf Aloys v. Rechberg und
Rothenl öwen wegen seiner in der Beilage l. bezeichneten, in Unserem Köntgreiche
gelegenen Besizungen, unter Berufung auf den 15. Artikel der deutschen Bundesakte,
und auf die theils seiner Familie zugekommenen reichs= und kreisständischen Vorzüge,