Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Nro.  23.

Regierungs-Blatt

fuͤr  das

Königreich  Württemberg.

 

 

 

 

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Montag,  den  21.  Mai  1832.
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Inhalt.
Königl.  Dekrete.  K.  Deklaration,  die  staatsrechtlichen  Verhältnisse  des  gräflichen  Hauses  Rechberg  betreffend.


 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Deklaration,
die  staatsrechtlichen  Verhältnisse  des  gräflichen  Hauses  Rechberg  betreffend.

Wir  Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg,

fügen  hiermit  zu  wissen,  daß,  nachdem  bei  Uns  der  Graf  Aloys  v.  Rechberg  und
Rothenl  öwen  wegen  seiner  in  der  Beilage  l.  bezeichneten,  in  Unserem  Köntgreiche
gelegenen  Besizungen,  unter  Berufung  auf  den  15.  Artikel  der  deutschen  Bundesakte,
und  auf  die  theils  seiner  Familie  zugekommenen  reichs=  und  kreisständischen  Vorzüge,