Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

194
B)  Des  Departements  des  Innern:
Des  katholischen  Kirchenraths.

—

Denu  Sctand  des  Interkalat#-Fonds  der  katbolischen  Kirchenstellen  des  Königreichs  am  31.  März  1831
betreffend.

In  dem  Regierungs-Blatt  vom  Jahre  1821,  S.  818,  wurde  die  Entstehungsweise,
die  Ratur  und  die  Verwaltungsform  des  Irserkalar-Fonds  der  katholischen  Kirchenstellen
  des  Königreichs  bekannt  gemacht.

Nachdem  die  neueste  Rechnung  für  1832  geprüft  und  gutgeheißen  worden  ist;  so
werden,  unter  Beziehung  auf  die  nächstvorgehende  Bekanntmachung  im  Regierungs=Blart
  vom  Jahre  1851,  S.  468,  die  Ergebnisse  jener  Rechnung  und  der  Stand  des
Fonds  „  ffentlich  dargelegt.

Zum  Voraus  ist  zu  bemerken,  daß  auch  im  besagten  Jahre  wieder  den  hiernach
verzeichneten,  zu  gering  begabten  Kirchenstellen  ihre  Interkalar-Gefälle  von  1833  überlassen
  wurden,  ohne  daß  sie  zum  Interkalar-Fonds  floßen.

Die  Interkalar-Fonds-Rechnung  für  1832  liefert  folgendes  Resultat:

I.  Grundstock.

Derselbe  hatte  folgende  Einnahmen:

A.  Am  51.  März  1850  waren  vorhauden:

1)  Cassen-Vorrahhhhrrrr  33s65  fl.  22kr.
2)  Ruͤckstaͤnde..  153212fl.  29kr.
Daran  giengen  en  455  fl.  15  kr.
Rest.  757  fl.  14kr.
3)  Ersahß-Posten:
Tischtitel-Guthahen  650  fl.
Hieran  giengenenen  .  25  fl.
4  Rest.  25  fl.
b)  andrer  867  fl.  3  kr.
Davon  wurden  eingezogen  0  fl.

Rest.  351  fl.  54  kr.