Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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4) die Sicherstellung des an die Anstalt zu entrichtenden Kosten-Ersatzes. 
. 17. 
Die wegen des Kosten-Ersatzes zu gebende Sicherstellung umfaßt 
1) 
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das regulirte Verpflegungsgeld, das für jeden Aufgenommenen an die Anstalt 
entrichtet werden muß, und wofür ärztliche Behandlung, Bersorgung mit Me- 
dikamenten, Abwartung, Heizung, Veleuchtung und Waschreinigung, sodann 
die der betreffenden Verpflegungsklasse entsprechende Speisung, Wohnung und 
Lagerstätte gewährt wird; 
den Ersah des Ausfwandes der Anstalt auf Kleidungsstücke, wenn die Versor- 
gung des Kranken mit denselben der Anstalt überlassen bleibt, oder auf son- 
stige nicht unter den Gegenständen des Verpflegungsgelds begriffene Reichnisse 
und Ausgaben, die für den Kranken begehrt, oder durch denselben veranlaßt 
werden, z. B. auf außerordentliche Bedienung, oder auf Getränke, die nicht, 
wie das als Frühstück oder Medikament oder Arbeits-Aufmunterung gereichte 
Getränk, durch das regulirte Verpflegungsgeld (Ziff. 1) ausgeglichen sind 
u. s. w. 
den Ersaß der gleichfalls besonders zu berechnenden Kosten der Ablieferung 
des Verpflegten bei der Entlassung oder Beurlaubung aus der Anstalt 
((. 56, 38). 
. 18. 
Für das Verpflegungsgeld bestehen nach der in Ansehung der Verköstigung, Woh- 
nung und Lagersiätte eingeführren Abstufung drei verschiedene Classen; der Betrag 
desselben in jeder Elasse wird, so oft eine neue Regulirung Statt hat, öffentlich be- 
kannt gemacht. Inländischen öffentlichen Cassen, welche einen unbemittelten Kranken 
ganz oder größtentheils in der Entrichtung des Kosten-Ersahßes vertreten, wird ein er- 
mäßigter Betrag des Verpflegungsgelds angeseht. Dagegen haben Ausländer das or- 
dentliche Verpflegungsgeld mit dem Zusaß eines Viertheils desselben zu entrichten. 
Das Verpflegungsgeld muß vierteljährig auf Abrechnung an die Anstaltskasse 
voraus bezahlt werden. 
Die Verpflegungsklasse des Kranken hängt von der Wahl derjenigen ab, welche 
ihn gegen die Anstalt verrreten. 
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