Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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6b) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung bei den vom Durchgangs-Zoll befreiten Landstraßen. 
Durch die Beilage III. der Verordnung vom 2. Oktober 1828 (Reg. Bl. S. 771 
und 772) ist zu Erleichterung der Durchfuhr festgesent worden, daß umer andern auch 
die auf den Straßen von Stockstadt, Dettingen oder Kahl über Reckarsulm nach 
Fürseld, Schweigern u. s. w. durchgehenden Güter zollfrei seyn sollen. 
Nachdem jedoch seither in Möckmübl ein Zollamr errichtet worden ist, so tritt 
nunmehr an die Stelle des Punktes Reckarsulm der Punkt Möckmühl, und es sind 
also von nun an die Durchgango-Güter auf den von Stockstad#, Dertingen oder Kahl 
(statt vorher über Reckarsulm) über Möckmühl nach Fürfeld, Schweigern, Knittlin- 
gen, Enzberg, Rottweil, Tutrlingen, Friedrichshafen, Lindau oder Ziegelhaus führenden 
Straßen von der Zollabgabe befreit; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 1. Februar 1855. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem K. Gerichtshofe in Ulm ist eine Assessors-Stelle erledigt worden. 
Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribu- 
nale zu melden. 
2) Bei dem Eriminal-Senate des K. Gerichtshofs in Eßlingen ist eine außer- 
ordentliche Assessors-Stelle in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe wer- 
den andurch aufgesordert, innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunale sich zu 
melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Aktuariat bei dem Oberamts-Gerichte Tutt- 
lingen werden andurch aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem Königl. Gerichtis- 
hofe in Tübingen sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die bei dem Konigl. Oberamts-Gerichte Rottenburg 
erledigte Abtuars-Stelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in 
Tübingen zu melden. 
5) Durch den Tod des Oberamtsarzts Dr. Pauluc ist die Oberamtsarzts-Seelle 
zu Besigheim in Erledigung gekommen, mit welcher ein Gehalt von 400 fl. nebst 
10 fl. für Schreib-Materialien aus der Senats-Kasse, und von 60 fl. nebst einer
	        
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