Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Pferdoration aus den betheiligten Korporations-Kassen verbunden ist. Die Bewerber 
um diese Stelle haben ihre Gesuche unter Beobachtung der in der Ministerial-Verfü- 
gung vom 25. Juli 1825 (Reg. Blatt S. 573) vorgezeichneten Form innerhalb vier 
Wochen bei der Regierung des Reckar-Kreises einzureichen. 
6) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Steinenbronn, Amts- 
Dekanats Stuttgart, welche 862 Pfarrgenossen zählt, und deren Einkommen auf 925 fl. 
in Sportel-Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangeli- 
schen Consistorium vorschriftmäßig zr- melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte evangelische Stadtpfarrei Grözingen, Dekanats 
Rürtingen, welche 1050 Pfarrgenossen zählt, und deren Einkommen in Sportelpreisen 
auf 600 fl. berechnet ist, häben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
sistorium vorschriftmäßig zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Gebersheim, Dekanats 
Lconberg, welche 417 Pfarrgenossen zählr, und ein in Sportelpreißen auf 607 fl. be- 
rechnetes Einkommen in Geld, Naturalien, Güter-Genuß und Zehenten gewährt, ha- 
ben sich innerhalb vier Wochen bei dem cvangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Gündelbach, Dekanats 
Knittlingen, welche 725 Pfarrgenossen zählt, und deren Einkommen auf 660 fl. in Spor- 
tel-Preisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consi= 
storium vorschristmäßig zu melden. 
10) Die Bewerber um das durch den Tod des Cameral-Verwalters Billing erle- 
digte, in der dritten Besoldungs-Elasse stehende Cameralamt Roth am See haben 
sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer für den Jart-Kreis vorschriftmäßtg 
zu melden. 
11) Die Bewerber um die Acciser-Stellen in Ulm, Ehingen und Oehringen, 
wovon die erste 500 fl., die zweite 210 fl. und die dritte 200 fl. jährliches Einkommen 
gewährt, haben sich binnen vier Wochen in der vorgeschriebenen Weise bei dem Steuer- 
Collegium zu melden. 
Am 2. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat November v. J. ausgegeben worden.
	        
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