Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

  
Nr. 
2 
Benennung der Gegenstaͤnde. 
ꝗ) Terpentin und Terpentinoͤl (Kienoͤl). ...... 
Anmerk. Rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier= und Pflanzenreichs zum Gewerbe= und Medicinal-Ge- 
brauch, die nicht besonders höher oder niedriger bestcuert sind, insbesondere auch anderswo 
nicht genannte außereuropäische Tischlerhölzer; ingleichen Blei-, Silber= und Goldglätte tragen 
dic allgemeine Eingangsabgabe. 
Eisen und Stahl: —- 
o)RoheisenallerArtzalteöVrucheisemEisenfeile,Hammerschlag.....«., 
Anmerk. 1. In den Preußischen wesilichen Provinzen, in Bayern, Württemberg, Kurhessen und im 
Großherzogthum Hessen ist Roheisen auch beim Ausgange frei. 
— 2. In Bayern und Wuͤrttemberg beim Eingange rechts vom Rhein.. . 
b) Geschmiedetes Eisen, als: Stab.-, oder Stangen-, Rund-, Reifen-, Schlösser-, 
Reck-, Kneip-, Band-, Zain-, Kraus-, Bolzen-, Welleneisen; desgleichen Roh- 
und Cementstahl, Guß- und raffinirter Stahl.. 
Aumerk. 1. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird erhoben. 
— 2. Von Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichselmündung einschließlich 
eingehend, wird nur die allgemeine Eingangsabgabe erhoben. 
P) Eisenblech aller Artz desgleichen Eisendrath, Anker und Ankerketten 
d) Eisenwaaren: . ««" « 
1)GrobeGußwaareninOefemPlatten-Gittern:c.....3..... 
Anmerk. An den Bayerischen und Wuͤrttembergischen Grenzen rechts vom Rhein wird erhoben 
2) Grobe, die aus geschmiedetem Eisen, aus Eisen und Stahl, Eisenblech, Stahl- 
und Eisendraht, auch in Verbindung mit Holz gefertigtz ingleichen Waaren 
dieser Art, die verzinnt, jedoch nicht polirt sind, als: Aerte, Degenklingen, Fei- 
len, Hämmer, Hecheln, Haspen, Holzschrauben, Kaffeetrommeln und -Möhlen, 
Ketten, Maschinen von Eisen, Nägel, Pfannen, Plätteisen, Schaufeln, Schlös- 
fer, grobe Schnallen und Ringe (ohne Politur), Schraubstöcke, Sensen, Sicheln, 
Stemmeisen, Striegeln, Thurmuhren, Tuchmacher= und Schneiderscheeren, grobe 
Waagebalken, Zangen u. .tooooood. 
5) Feine, sie mögen ganz aus seinem Eisenguß, feinem polirten Eisen oder Stahl, 
oder aus diesen Urstoffen in Verbindung mit Holz, Horn, Knochen, lohgarem 
Leder, Kupfer, Messing, Zinn (letzteres polirt) und andern unedlen Merallen 
  
gefertigt seyn, als: seine Gußwaaren, Messer, Näh= und Stricknadeln, Schceren,
	        
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