Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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nach Sportelpreisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evaugeli- 
schen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. 
2) Da auf die fruͤhere Einladung zur Meldung um die erledigte evangelische 
Pfarrei Althengstaͤtt, Dekanats Calw, nur zwei zur Bewerbung um einen Dienst 
zweiter Elasse berusene Candidaten sich gemeldet haben, und zum Behufe des Vor- 
schlages nchrever · Candidaten eine groͤßere Conkurrenz gewuͤnscht wird, so wird unter 
Beziehung auf Nr. 46, S. 347 des Regierungsblattes vom vorigen Jahre, worin die 
Verhältnisse der erwähnten Pfarrstelle angegeben sind, der Aufruf zur Bewerbung um 
dieselbe hiemit erneuert, und eine Frist von vier Wochen zu Einreichung der Bittschrif- 
ten bei dem evangelischen Consistorium anberaumt. 
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrzi Sontheim, Dekanats 
Münsingen, welche 467 Pfarrgenossen zählt, und deren Diensteinkommen auf 619 fl. 
in Sportelpreisen berechnet ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangeli- 
schen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um das durch den Tod des Oberförsters Bührlen in Erle- 
digung gekommene Forstamt Kapfenburg, mit welchem die Besoldung zweiter Elasse 
verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Jartkrei= 
ses vorschriftmäßig zu melden.
	        
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