Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

55 
den 25. März: 
Böblingen, Cannstadt, Eßlingen, Weinsberg, Tübingen, Welzheim, Ulm, 
Wiblingen. · 
Zu den genannten beiden Verhandlungen werden nun die Militaͤrpflichtigen, an 
deren Altersklasse in gegenwaͤrtigem Jahre die Reihe der Aushebung ist, naͤmlich 
sämtliche im Jahr 1815 geborenen Jünglinge, unter den im Rekrutirungs-Geset vom 
10. Februar 1828 angedrohten Rechrsnachtheilen hierdurch vorgeladen, wobei zu ihrer 
Belehrung Folgendes bemerkt wird: 
1) Für diejenigen, welche bei der Ziehung des Looses nicht erscheinen, wird das 
Loos durch Andere gezogen. 
2)0) Wer bei der Musterung nicht erscheint, wird im Zweifel für diensttüchtig an- 
genommen, und nach Maaßgabe seiner Loosnummer zum Kontingent bezeichnet. 
Ueberdieß treffen den MNichterscheinenden die im Art. 47 des Rekrutirungs= 
Gesehes bestimmten Srafen. 
5) Wer eine Befreiung wegen Familien-Verhältnissen oder wegen Berufs an- 
spricht, hat solche bei Verlust derselben bei dem Rekrutirungsrath des betref- 
fenden Oberamtsbezirks geltend zu machen, welcher sich unmittelbar nach der 
Ziehung des Looses versammelt. Uebrigens wird Jeder, der eine Befreiung 
anspricht, erinnert, solche noch vor der Ziehung des Looses dem betreffenden 
Oberamte anzuzeigen, damit dieses den Befreiungsgrund vorlaäuusig prüfe, und 
dem, der ihn anspricht, in Beziehung auf die beizubringenden Beweise die er- 
forderliche Belehrung ertheile. 
Stuttgart den 14. Januar 1834. Göriz. 
C) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfögung, betreffend die den Müllern obliegende Malzsteuer-Controle. 
In Bezug auf die Steuer-Controlirung des auf öffentlichen Mühlen geschroteten 
Malzes ist bei der jüngsten Finanz-Verabschiedung den Müllern ein halber Kreu-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.