Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Diejenigen, welche hierauf nicht fuͤr die zweite Pruͤfung willfaͤhrig beschieden 
werden, haben sich am Dienstag den 15. April, Morgens 7 Uhr, in der Kanzlei des 
Kirchenraths einzufinden. 
Uebrigens bezieht man sich auf die im Regierungs-Blatt vom Jahre 1819 und in 
den besonderen Erlassen an die Dekanatämter vom 1. Juli 1820 und 6. August 1822 
bekannt gemachten Vorschriften. 
Stuttgart den 7. Februar 1834. Soden. 
4. Des Rektoratamts der Universität Tübingen. 
Bekanntmachung der Vorlesungen, welche von den öffentlichen und Privatlehrern der Universität für 
das nächsie Sommethalbjahr angekündigt sind. 
A. Philosophische Wissenschaften. 
Muof. G. C. W. Sigwart trägt von 7—8 Uhr Morgens die Geschichte der 
Philosophie im Grundrisse vor. 
Derselbe erbietet sich zu Vorlesungen über die Anthropologie in der Stunde 
von 8—9 Uhr. . 
D. Fischer wird die Logik in zwei, und die Methaphysik nach seinem bis 
ÖOstern erscheinenden Grundrisse in drei wöchentlichen Stunden vortragen. 
Die Moral-Philosophie trägt Prof. v. Eschenmaper in vier wöchentlichen 
Stunden von 11—12 Uhr vor, und erbietet sich zu Vorträgen über die Natur- 
Pbilosophie. 
D. Fischer ist bereit, die Religions-Philosophie viermal wöchentlich vorzu- 
tragen. 
Convikts-Direbtor Schönweiler erbietet sich zu Vorlesungen über Erziehungs- 
und Unterrichtslehre in drei wöchentlichen Stunden. 
B. Mathematische und physikalische Wissenschaften. 
Ueber Arithmetik und Algebra wird Prof. D. Hohl vier wöchentliche Vor- 
lesungen halten. 2 
Derselbe wird viermal die Woche über praktische Geometrie und eben so 
oft über Stercometrie, in Verbindung mit Trigonometrie, lesen. 
Auch erbietet sich Derselbe zu Privatissimen über einzelne Zweige der Mathe- 
matik.
	        
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