Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Benennung der Gegenstände. 
Nr. 
gut, Kupfer= und andere Scheidemünzen zum Einschmelzen werden gegen die all- 
gemeine Eingangsabgabe (die Münzen auf besondere Erlaubnißscheine) eingelassen 
b) Geschmiedetes, gewalztes, gegossenes, zu Geschirren; auch Kupferschaalen, wie sie 
vom Hammer bommen; ferner: Blech, Dachplatten, gewöhnlicher und plattirter 
Draht, desgleichen polirte, gewalzte, auch plattirte Tafeln und Bleche . 
c) Waaren: Kessel, Pfannen und dergleichen; auch alle sonstige Waaren aus Kupfer 
und Messing; Gelb= und Glockengießer-, Gürtler= und Nadlerwaaren, außer Ver- 
bindung mit edeln Metallen; ingleichen lackirte Kupfer= und Messingwaaren 
20 Kurze Waaren, Quincaillerien ꝛc.: 
Waaren, gefertigt ganz oder theilweise aus Gold, Silber, Platina, Semilor oder 
andern feinen Metallgemischen, mit Gold= oder Silberbelegung, aus Bronze (im 
Feuer vergoldet) aus Perlmutter, echten Perlen und Korallen, und aus echten Steinen; 
auch dergleichen Waaren in Verbindung mit Alabaster, Bernstein, Elfenbein, Fisch- 
bein, Gips, Glas, Holz, Horn, Knochen, Kork, Lack, Leder, Marmor, Meerschaum, 
unedeln Metallen, Schildpatt und unechten Steinen u. s. w.; feine Parfümerien, 
wie solche in kleinen Gläsern, Kruken rc. im Galanteriehandel und als Galanterie- 
waare geführt werden; Eruis, Taschenuhren, Stuß= und Pendeluhren, Kronleuchter 
mit Bronze, Gold= und Silberblatt; ganz feine lackirte Waaren von Metall oder 
Pappmasse (papier maché), Regen= und Sonnenschirme, Fächer, Blumen, zugerichtete 
Schmuckfedern, Perückenmacherarbeit u. s. w.; überhaupt alle zur Gattung der Kur- 
zen, Quincaillerie-und Galanteriewaaren gehdrigen unter den Nummern 2. 3. 4á. 5. 
6. 10. 12. 1. 19. 21. 22. 27. 50. 51. 35. 55. 53. 40. 41. u. 45. der zweiten Abthei- 
lung dieses Tarifs nicht mitinbegriffenen Gegenstände; ingleichen Waaren aus Ge- 
spinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, welche mit Eisen, Glas, Holz, Leder, 
Messing oder Stahl verbunden sind, z. B. Tuch= und Zeugmüßen in Verbindung mit 
Leder, Knöpfe auf Holzformen, Klingelschnuren und dergleichen mehr ... 
21 Leder und daraus gefertigte Waaren: 
a) Lohgarc, oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohlleder, Kalbleder, 
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