Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro. 15. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
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Montag, den 3. März 1834. 
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Inhalt. 
Königl. Dekrete. Königql. Verordnung, die hiur der Jollverwalkung und des Grenz-Aufscchtsdienstes 
betreffend. — Ordens-Verleihungen und Erlaubniß zu Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verzüguungen der Departements. Bekanntmachung, die Vergütungstare bei Vorspanns-Leistungen für 
das K. Landjäger-Corps betreffend. — Bekanntmachung, die Errichtung einer Relais-Posthalterei zu Groß- 
Lerlach# Oberamts Backnang, betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruck eines Gebetbuchs von Pfar- 
rer NM. Kapff zu Kornthal. — Termine für die Anstellungs-Prüfung der Candidaten des Predigtamts. — 
Bekanntmachung, betreffend die Fesisetzung des für die Jöglinge des Taubsiummen= und Blinden-Justituts 
zu Gmünd zu entrichtenden Kostgelds. — Repartition der Kontingente von der dießfährigen Rekruten= 
Aushebung. — Versgung= betreffend die Annahme der verschiedenen Münzen bei Jollzahlungen. 
Dienst-Erledigu 
Widerruflich #n3APing Diener. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Koönigliche Verordnung, 
die Einrichtung der Joll-Perwaltung und des Grenz-Aufsichts-Dienstes betreffend. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um sowohl der Zollverwaltung als dem Grenz-Aufsichts-Dienst die der neuen 
Zollordnung und den Vereinsbestimmungen entsprechende Einrichtung zu geben, haben 
Wir beschlossen und verordnen wie folgt;
	        
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