Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Es wird dieß mit dem Anfuͤgen bekannt gemacht, daß die Stations-Entfernung 
von Groß-Oerlach nach Hall 11 Posten, nach Backnang eine einfache Post beträgt. 
Stuttgart den 19. Februar 1854. 
Schlaper. 
e) Vrivileglum gegen den Nachdruck eines. Gebetbuchs von Pfarrer M. Kapff zu Kornthal. 
Durch höchste Entschließung vom 19. d. M. haben Seine Königliche Masje- 
städt dem Buchbinder Christian Jakob Belser zu Stuttgart ein Privilegium gegen 
den Nachdruck des in seinem Verlage erscheinenden Gebetbuchs von Pfarrer Ml. Kapff 
zu Kornthal auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter 
Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bü- 
chernachdruck betreffend, hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 21. Februar 1834. 
Schlaper. 
2. Des evangelischen Consistorium. 
Termine für die Anstellungs-Prüfung der Candidaten des Predigtamts. 
Der Verordnung voin 21. Februar 1329 (Reg. Bl. S. 116 ff.) und der Ver- 
fügung vom 28. März 1851 (Reg. Bl. S. 176 ff.) gemäß, wird die Anstellungs-Prü- 
sung bei dem evangelischen Consistorium im laufenden Jahre in folgenden drei Termi- 
nen vorgenommen werden: 
1) vom 8. bis 11. April, 
2) vom 27. bis 30. Mai, 
-- 3) vom 10. bis 15. Juni. 
Den Candidaten des Predigtamts, welche nach der vorgeschriebenen Ordnung zu 
dieser Prüfung zugelassen werden, wird durch besondere Erlasse eröffnet, an welchem 
von diesen drei Terminen Jeder zu erscheinen habe. 
Stuttgart den 25. Februar 1334. 
Mohl.
	        
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