Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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die erledigte evangelische Pfarrei Schwaikheim, Dekanats Waiblingen, dem Pfar- 
rer Werner in Schnaith, Dekanats Schorndorf, so wmse 
die erledigte evangelische Pfarrei Sontheim, Dekanats Münfingen, dem Pfarr- 
verweser Tritschler in Nellingen, Dekanats Eßlingen, gnädigst übertragen, auch 
den Oberamtsarzt D. v. Wagemann zu Ehkingen, auf sein Ansuchen wegen 
vorgerückten Alters und geschwächter Gesundheit mit Pension in den Ruhestand zu 
versehen geruht. « 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließang vom 27. v. M. 
den resignirten Rechts-Consulenten Vetter auf sein Ansuchen in die Zahl der Rechts- 
Consulenten wieder aufzunehmen geruht. Dersfelbe hat Ulm zu seinem Wohnsite 
gewählt. ’ 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät von demsel- 
ben Tage ist der zum geheimen Justiz-Ministerial-Kanzlisten ernannte vormalige Tag- 
schreiber bei dem Straf-Anstalten-Collegium, Neuffer, wegen fortgesetzter Weigerung, 
den geseßlichen Bedingungen der Uebernahme eines Staatsdienstes Genäge zu leisten, 
als auf die ihm bestimmt gewesene Stelle verzichtend angenommen worden. 
Ferner haben Seine Königliche Majestét unter dem 3. d. M. nachfolgende 
Beförderungen und Veränderungen gnädigst zu verfügen geruht: 
1) die nachgesuchte Entlassung haben erhalten: 
der Oberlieutenant Steinhilber des zweiten Infanterie-Regiments, mit Beibe- 
haltung des Titels als Oberlieutenant, und der Erlaubniß, die Armee-Uniform zu 
tragen, und 
der Unterlieutenant der reitenden Artillerie, GZuiguer de Prangins; 
2) befördert werden bei der Infanterie: 
zum Hauptmann erster Elasse im sechsten Reglment, der Hauptmann zweiter 
Classe, v. Stapff, des vierten Regiments; 
zum Hauptmann zweiter Classe im vierten Regiment, der Oberlieutenant v. Mas- 
senbach des zweiten Regiments; « 
zu Oberlieutenants: 
der Unterlieutenant des achten Regiments, Glaser, im zweiten Regiment; 
— — — dritten — v. Baumbach, im vierten Regiment;
	        
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