Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

298 
sich, nach der Beschaffenheit der Umstaͤnde, eine besondere Belohnung defselben 
statt des ihm entgehenden Stras-Antheiles vorbehalten. 
Stuttgart den 11. März 1854. # 
Schlaper. Herdegen. 
b) Verfügung, betreffend die Vornahme einer Prüfsung im Baufache. 
Da demnächst eine Prüfung im Baufache vorgenommen werden wird, so werden 
diejenigen Architekten, welche zu dieser Prüfung behufs der Befähigung zur Anstellung 
im unmittelbaren Staatsdienste sowohl, als der Ermächtigung zur gesehmäßigen Revi- 
sion der Bauplane der Amtspflegen, Gemeinden und Stiftungen zugelassen zu werden 
wünschen, und sich nicht schon schriftlich darum beworben haben, hiermit aufgefordert, 
sich spätestens bis zum 15. Mai d. J. an das K. Ministerium des Innern mittelst 
schriftlicher Eingaben zu wenden, und diesen sowohl ein vollständiges Nationale, als auch 
Zeugnisse über ihre Bildungslaufbahn beizuschließen. 
Das Lokal dieser Prüfung und die Zeit derselben wird den einzelnen Bewerbern 
durch besondere Vorladungen bekannt gemacht werden. 
Hinsichtlich der Kenntnisse, welche bei dieser Prüfung gefordert werden, wird auf 
die Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 3. Mai 1825 
(Reg. Bl. S. 369) verwiesen. 
Stuttgart den 19. März 1833. 
Schlaper. Herdegen. 
D) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, in Betreff der Prüfung der Cameraldienst-Candidaten und der Candidaten für Buch- 
halterstellen. 
Von Seite des Departements der Finanzen wird im Laufe des Monats Mai 
d. J. eine Pruͤfung der Cameraldienst-Candidaten und der Candidaten fuͤr Buchhalter- 
stellen vorgenommen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.