Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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S. 13. 
Derjenige, welcher die Behandlung zunaͤchst leitet, hat ru jedesmaliger Vornahme 
eines allgemeinen Bades zu untersuchen, in wie weit die Heilung Fortschritte gemacht 
hat, um hienach die etwa weiter erforderliche Behandlung bestimmen, so wie die völ- 
lige Heilung und damit die Beendigung der Behandlung ermessen zu können. 
Wenn von dem leßten allgemeinen Bad an gerechnet während z bis 
4 Wochen sch bei keinem der in Behandlung gestandenen Thiere die geringste Spur 
von Milben mehr zeigt, so kann man der Heilung der Heerde versichert seyn. 
) Privilegium gegen den Nachdruck der besonderen Auflage der Belehrung des K. Medicinal-Collegiums 
über die Natur und Behandlung. der Schaf-Raude. 
Seine Königliche Majestät haben darch höchste Entschlietzung von 26. . M. 
der J. F. Steinkopf'schen Buchhandlung in. Stuttgart ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in ihrem Verlage erschienenen besonderen Auflage der „Belehrung des 
K. Medicinal-Collegiums über die Natur und Behandlung der Schaf-Raude, mit ei- 
nem Vorwort über die Ursachen der Verbreitung dieser Krankheit und einem Anhange 
über die dießfallsigen polizeilichen Vorschristen für Schäfer und Schaf-Eigenthümer“ 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen geruht; was unter Hinweisung auf die 
K. Verordnung vom 25. Februar 1315, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck be- 
treffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 27. März 1834. Schlayer. 
4) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer katholischen Pfarrei in Bavendorf, Dekanats Tettnang. 
Mit höchster Genehmigung vom 26. d. M. find der Weiler Eschau und die Höfe 
Ganter und Hinterweisenried, welche bisher einen eigenen Parrbezirb mit 38 Pfarr- 
genossen im Landkapitel Ravensburg bildeten, mit dem Weiler Bavendorf und den 
Höôfen Vonhausen, Ettmannsschmid, Hergotsfeld, Hotterloch, Hütten, Oberweiler, Re- 
nauer, Riesen, Schaufel, Schumacher, Segner und Aich im Landkapitel Tettnang zu 
Einer katholischen Pfarrgemeinde vereinigt, und es. ist dem Pfarrer der neuen Pfarrei 
sein Wohnsitz in Bavendorf angewiesen worden. 
Stuttgart den 27. März 1834. Schlaper.
	        
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