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b) Bekanntmachung in Betreff der Nebenzollämter im Innern.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 26.
d. M. genehmigt, daß zu Ebingen ein weiteres Reben-Zollamt erster Classe im
Innern, mit der Unter-Ordnung unter das Haupt-Zollamt Krauchenwies, errichtet
werde, und dasselbe so wie die nach der Bekanntmachung vom 7. d. M. (Reg.Blatt
S. 266) noch erledigten Neben-Zollämter erster Classe in nachstehender Weise
zu besehen geruht:
Ludwigsburg: Stadt-Acciser Stauß daselbst;
Eßlingen: Oberamtspfleger Stumpff daselbst;
JIsnny: bisheriger Zollkontroleur Schweikle daselbst, und
Ebingen: bisheriger Zollbeamter Mayer daselbst.
Stuttgart den 27. März 1834. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die wieder zu beseßende katholische Pflarrei Weigheim, Oberamts Turrliu=
gen und Dekanats Wurmlingen, begreift im Pfarrdorf 526 Pfarrgenossen. Das be-
ständige Einkommen derselben belauft sich von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefäl-
len, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren auf 677 fl. worauf aber
eine Provisoriums-Schuld von 400 fl. haftet, welche in angemessenen Jahreszielern
abzuzahlen sind. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem katholi-
schen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden.
2) Die erledigte katholische Stadtpfarrei Friedingen an der Donau, Oberamts
Tuttlingen und Dekanats Wurmlingen, begreift im Pfarrort und einigen einzeln ge-
legenen Häusern 1048 Pfarrgenossen und hat zwei Schulen. Das beständige Pfarr-Ein-
kommen belauft sich von eigenen Gütern, Zehnten, Besoldungen und beständigen Ge-
bühren auf 1078 fl. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem katho-
lischen Kirchenrath vorschristmäßig zu melden.
Am 29. v. M. ist das Register über die Rechts= Erkenntnisse vom Jahr 1833 ausgegeben worden.
Gedrrckt bei G. Hasselbrink.