Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

334 
Formular A. 
Reutlingen 
den 1. August 1826. 
Vor dem Oberamterichter N. 
in Betreff Es erscheint der nebengenannte Bitt- 
der Bitte des Heinrich Göhler, von steller und trägt vor: 
Honau, um Straf-Aufschub. Durch Erkenntniß des Criminal-Senats 
des K. Gerichtshofs zu Tübingen vom 15. Juli 
d. J. wurde ich wegen Körper-Verletzung 
zu einer viermonatlichen Arbeitshausstrafe 
verurtheilt. 
Meine Ehefrau ist seit acht Tagen Wöch- 
nerinz die Erndte beginnt auf unserer Mar- 
kung in der nächsten Woche. 
An den Ich bitte in Berücksichtigung dieser bei- 
Criminal-Senat des K. Gerichtshofs zu den Umstände um einen Straf-Aufschub von 
Tübingen. sechs Wochen. 
(Unterz.) Heinrich Göhler. 
0 (mit 2) Beilagen. 
Aeußerung des Beamten. 
Nach eingezogenem Berichte sind die vorgetragenen Umstände wahr. 
Da Göhler Vater von sechs unerzogenen Kindern ist, auch den Ertrag bedeu- 
tender Feldgüter einzuheimsen hat; so ist von seiner gleichbaldigen Abführung in das 
Arbeitshaus ein bedeutender Nachtheil für sein Hauswesen zu besorgen, wobei ich noch 
zu bemerken habe, daß sein sonstiges Prädikar sehr gut ist und sein Gesuch auch von 
dieser Seite empfehlungswerth erscheint. · 
Mich damit 2c. 
den 
Oberamts-Richter 
N.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.