Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Effringen und Schönbronn, 
Dekanatamts Nagold, welche 1550 Pfarrgenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wo- 
chen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Das Einkommen dieser Stelle ist 
nach Sportelpreisen zu 669 fl. berechnet. An allen Sonn-, Fest= und Feiertagen wird 
Vormittags an beiden Orten gepredigt, mit den Kinderlehren an Sonn= und Festta- 
gen, so wie mit den Bußtagspredigten wird abgewechselt. Die Wochengottesdienste 
müssen in beiden Orten gehalten werden. 
2) Unter Beziehung auf den unter dem 1. November v. J. erlassenen Aufruf zur 
Bewerbung um die Pfarrei Hofen, Debanats Besigheim (Reg. Bl. 1855, S. 542), 
wird Folgendes bekannt gemacht. Der Pfarrer hat im Filial Hohenstein an allen 
Sonn-, Fest= und Feiertagen einen Gottesdienst, und zwar abwechselnd eine Predigt 
und eine Kinderlehre mit kurzer Erbauungsrede zu halten, die Filialschule in der Re- 
gel in jeder Woche zu besuchen und mit seinem Besuch den Religions-Unterricht in der- 
selben zu verbinden, auch den Confirmations-Unterricht den Kindern der Filialisten größten- 
theils am Ort selbst zu ertheilen. Für diese weiteren Verrichtungen ist eine Gehalts- 
Zulage von 150 fl. ausgesetzt, so daß sich das Dienst-Einkommen auf 954 fl., in Spor- 
telpreisen berechnet, erhöhr. Die früheren und die neuen Bewerber haben beziehungs- 
weise ihre Erklärung und ihre Meldung innerhalb vier Wochen an das evangelische 
Consistorium einzureichen. 
5) Die nach der Bekanntmachung in Nro. 21 des dießjährigen Regierungs-Blatts 
in Bavendorf, Dekanats Tettnang, errichtete katholische Pfarrstelle wird beseht 
werden. Sie hat 287 Pfarrgenossen und gewährt ein Einkommen durch alle Rubriken 
von 788 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kir- 
chenrath vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigten Umgelds-Commissärs-Stellen zu Heilbronn 
und Schorndorf haben innerhalb vier Wochen bei dem Steuer-Collegium vorschrift- 
mäßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Jarxtkreises erledigte Kreis- 
Baurathsstelle, mit welcher eine Besoldung von 1200 fl. verbunden ist, haben sich in- 
nerhalb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschristmäßig zu melden.
	        
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