Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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b) Privilegium gegen den Nachdruck der franzoͤsischen Grammatik von Professor Gérard in Lud- 
wigsburg und Abbe Mozin in Stuttgart. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 23. d. M. 
der Buchhandlung Imle und Krauß zu Ludwigsburg ein Privilegium gegen den 
Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinenden von Professor Gérard in Ludwigsbung 
und Abbe Mozin in Stuttgart verfaßten französischen Grammatik auf die Dauer, von 
sechs Jahren zu ertheilen gnaddigst geruht habenz so wird solches unter Hinweisung 
auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nach- 
druck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 25. April 1834. Schlayer. 
c) Piivilegium gegen den Nachdruck des Werks: der Himmel, seine Welten und seine Wunder, von 
F. J. Littrow. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 25. d. M. 
dem Buchhändler Carl Hoffmann zu Stuttgart ein Privilegium gegen den Nach- 
druck des in seinem Verlage erscheinenden Werkes: 
der Himmel, seine Welten und seine Wunder, oder populäre Astronomie von 
J. J. Littrow, Direktor der K. K. Sternwarte in Wien, mit Sternkarten, 
auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht haben; so wird solches 
unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen 
den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 24. April 1834. Schlaper. 
4) Privilegium gegen den Nachdruck der Encyklopädie der theologischen Wissenschasten, von Professor 
Standenmaler in Gießen. 
Da Seine Königliche Majestt durch höchste Entschließung vom 23. d. M. 
dem Buchhändler Kupferberg zu Mainz ein Privilegium gegen den Nachdruck des 
in seinem Verlage erscheinenden Werkes: 
Encyklopädie der theologischen Wissenschaften, von Prosessor Staudenmaier 
in Gießen,
	        
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