Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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b) Bekanntmachung ciues Patents für eine neue Art von Gekreidemühlen mit vertikalem Mahlsiein 
von R. Couturier in Paris. 
Da Seine Königliche Majestäát vermöge höchster Entschließung vom 28. d M. 
dem Grundbesißer Roger Joseph Nikolas Couturier aus Paris das nachgesuchte 
Einführungspatent auf eine neue Art von Getreidemühlen mit vertikalen Mahlsteinen 
auf die Dauer von zehn Jahren gnädigst ertheilt haben; so wird solches unter Hinweisung 
auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung hiemit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Sruttgart den 30. Mai 1834. Schlaper. 
c) Bekanntmachung, betreffend die Entfernung zwischen den Poststationen Valen und Bopfingen. 
Da die Bestimmung der Entfernung zwischen den Poststationen Aalen und Bo- 
pfingen von 14 auf 14 Starion erhöhr worden ist; so wird dieß zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stutrgart den 51. Mai 1835. Schlaper. 
2. Der Regierung des Neckar-Kreises. 
Verbot der Druckschrift: „Einige Beiträge zur Geschichte Caspar Hausers, nebst ciner dramaturgischen 
Einleitung, von Joseph Garnier.“ 
Da die von der Sradt-Direbtion Stuttgart verfuͤgte und diesseits beharrte vor- 
laͤufige Veschlagnahme der Druckschrift: 
Einige Beitraͤge zur Geschichte Caspar Hausers, nebst einer dramaturgischen 
Einleitung, von Joseph Heinrich Garnier. Gedruckt zu Straßburg bei 
Scheler,. 
durch Beschlußf des Criminal-Senats des K. Gerichtshofes für den Reckarkreis 
vom 15. d. M. wegen ihres den bestehenden Gesehen, namentlich den Bestimmungen 
des §. 7 des Preßfreiheits-Gesetzes und des Art. 21 des Gesetzes über Staats= und 
Majestäts-Verbrechen vom 5. März 1310 zuwiderlaufenden Inhalts als gerechtfertigt 
gefunden, und die fernere Verbreitung dieser Schrift für verboten erklärt worden ist; 
so wird dieß hiemit unter Beziehung auf den K. 26 des Preßfreiheirs-Gesehes vom 
50 Januar 1817, wornach der Verkauf eines jeden Exemplares der gedachten Schrift
	        
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