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b) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz= Referendäre betreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Bl. S. 418)
werden diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten Dienst-
Prüfung befähigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiemit aufgefordert,
ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe ihres Aufent-
halts-Orts, bis zum 15. Juli l. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser
Seinzureichen, als im Fall der Nichteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des Aus-
schlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Schumigen unfehlbar
eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendaren werden sodann von der Justiz--
Prüfungs-Commission in Stuttgart die zu Ausarbeitung der Probe-Relationen erfor-
„derlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden.
Stuttgart den 6. Juni 1834.
Für den Departements-Chef:
Bolley.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Verfügung, betreffend die Anschaffung der Stuttgarter allgemeinen Anzeigen durch die Gemeinden.
Die Intelligenz-Artikel, deren Bekanntmachung nach der Verordnung vom 22. Ja-
nuar 1807 einen der Zwecke des Regierungs-Blatts bilder, werden seit dem Anfange
des Jahrs 1821 zufolge höchster Verfügung vom 14. December 1820 (Reg. Bl. S. 651 fl.)
in einem abgesonderten Blatt unter dem Titel: „Stuttgarter allgemeine Anzeigen“
herausgegeben, dessen Verlag zur Zeit den Erben des Buchdruckers Christoph Friedrich
Cotta zu Stuttgart übertragen ist.
Die bei einem großen Theil der für das Staats-Intelligenzblatt bestimmten Ge-
genstände, namentlich bei Steckbriefen, Anzeigen von Verbrechen rc. so wichtige Schnel-
ligkeit der Verbreitung wird durch diese Einrichtung, zumal seit dem Anfang des
gegenwärtigen Jahres, mit welchem die Zahl der wöchentlich erscheinenden Nummern
des Blattes von vier auf sechs vermehrt worden ist, in Vergleich mit der früheren