Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro. 34. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
— m 
Samstag den 28. Juni 1834. 
—... ——————————————————————————————————————— 
Inhalt. 
  
— 
Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Versügu angen der Departements. Verfügung, betreffend den Bezahlungs-Termin für die an die Irren- 
Ankalt zu Iwiefalten zu entrichtenden Verpftegungs-Gelder. — Weitere Bekanntmachung, betreffend die 
Voliziehung der K. Deklaration über die staaterechrlichen Verhältnisse des rikterschaftlichen Adels. — Be- 
kanntmachung, betreffend das Patronatrecht über den katholischen Pfarr- und Schullehrer-Dienst zu Nie- 
derstotzingen. — Die Vertheilung der Preise für die kathelischen Schullehrer betreffend. — Bekanntma- 
chung, betrefsend die diessfährigen Prüfungen: 1) für die Aufnahme in die niedern katholischen Convikte, 
2) für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar, 5) für die Zulassung zu akademischen Studien, 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar. — Bekanntmachung, die Aufnahme in die 
K. Offiziers-Bildungs= Anstalt zu Ludwigsburg betreffend. 
Dienst= Erledigungen 
Widerruflich angestellte Diener. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 16. d. M. Folgendes zu 
verfügen geruhr: 
Zu Oberlieutenants werden befördert: 
die Unterlieutenants: Vollstetter des siebenten Regiments, im vierten Infan- 
terie-Regiment, 
v. Biberstein, Schüßen-Offizier des siebenren Regiments, im siebenten Re- 
giment, c 
Baur des fünften Regiments, im fünften Regiment;
	        
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