Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

Beilage III. zur Zoll-Ordnung. 
Deklaration 
n chfolgender Wagren, 
als: 
1) A. G. 10. Ein Faß Brann#wein — zwei Centner, siebenzehn Pfund. 
2) 2. 7. Ein Faß Wein — einen Centner, neunzig Pfund. 
3) 15. Eine Kiste grobe kurze Waaren — vier Centner, zwei Pfund. 
4) N. 1. a. 5. Fünf Säcke Kleesaamen — zwei Scheffel enthaltend. 
welche Endesunterzeichneter, der Waarenführer, von Würz- 
burg über das Haupt-Zollamt zu N. N. aus führt, um sie 
über das Haupt-Zollamt zu N. N. wieder einzuführen, 
und sind die Waaren für den Kaufmann JN. N. zu N. N. 
bestimmt. 
Die Richtigkeit dieser Deklaration bescheinige ich 
mit§ meiner Unterschrift. 
N. N. am ten 183 
N. N 
Abfertigung 
de s Amts am Versendungsort. 
Nummer Die vorstehend erklaͤrten Waaren sind, nachdem sie, bei genauer 
des Revision, mit der vorstehenden Erklaͤrung ganz uͤbereinstimmend 
Notizbuches. gefunden worden, von dem unterzeichneten Amt 
in der nachstehend angegebenen Art mit Verschluß belegt worden. 
Dieses bescheinigt hiermit 
am ten 183 
Königl. Amt.
	        
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