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konnte, ist im Verwaltungsjahr 1855—34 nachstehenden Vieh-Eigenthümern bewilligt
worden:
A. Im Neckar-Kreis:
1) dem Joseph Nafzger zu Hôpfigheim, Oberamts Marbach,
2) der Wittwe des Schmidos Müller zu Hochberg, Oberamts Waiblingen,
5) dem Jakob Härle ebendaselbst;
B. Im Schwarzwald-Kreis: ,
4) dem Christian Frey in Goͤttelfingen, Oberamts Freudenstadt,
5) dem Sattler Mammel zu Kuppingen, Oberamts Herrenberg,
6) dem Gemeindepfleger Maͤck zu Undingen, Oberamts Reutlingen;
C. Im Donau-Kreis:
7) dem Schneider Vetter in Grossüssen, Sberamts Geißlingen,
8) dem Michael Diez in Dettingen, Oberamts Kirchheim.
Indem diese Bewilligungen zur dffentlichen Kenntniß gebracht werden, wird zu-
gleich angefügt, daß durch höchste Entschließung vom 2. d. M. die Ernenerung des
gedachten Preises von je vier Kronenthalern für jeden Vieh-Eigenthümer, der die Er-
krankung seiner Kuh an den natürlichen Pocken zeirig zur Anzeige bringt, und dadurch
eine gelungene Impfung mit der von derselben gewonnenen Lymphe möglich machr,
unter Wiederholung der früher deshalb ertheilten Bestimmungen (Reg. Bl. von 1851,
S. 550) vor der Hand auf weitere drei Jahre genehmigt worden ist.
Die K. Oberämter haben dafür zu sorgen, daß hievon in den innerhalb ihrer
Bezirke erscheinenden Intelligenz-Blättern auf angemessene Weise gleichfalls Erwähnung
geschehe, und eintretenden Falls in den nächsten drei Jahren wie bisher zu verfayren.
Stuttgart den 7. August 183. ·
Fuͤr den Departements-Chef:
Walther.
2. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme mehrerer ausübenden Aerzte.
Nach erstandenen Prüfungen sind die Doktoren der Medicin und Chirurgie, Jo-
haun Jakob Riedle, von Ravensburg, Ludwig Anton Victor Stein, von Stuttgart,