Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Tuͤbingen 1829,“ und von Gerichtsakten, halten, und damit Repetitionen einzelner 
Theile der Rechtstheorie in Verbindung seßen, viermal wöchentlich von 10—11 Uhr. 
Anleitung zum Referiren aus Eivil= und Criminalakten wird der- 
selbe zweimal in der Woche, von 8—9 Uhr, geben. 
Pupillenrath Jeitrer ertheilt auf besonderes Verlangen in wöchentlichen 5—5 Stun- 
den, von 8—9 Uhr, Anleitung zu praktischen Ausarbeitungen der wichti- 
geren Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nach seinem Lehrbuche 
(Tübingen 1833 
H. Heilkunde. 
Osteologie liest Prof. D. Baur in der Stunde von 8—9 Uhr. 
Demonstrationen der Anatomie des Menschen hält Prof. D. W. Rapp 
von 2—3 Uhr. 
Populäre Anatomie wird Prof. D. Baur vortragen. 
Ebenderselbe wird Unterricht im Präpariren geben, und anatomische 
Repetitionen halten. 
Phosiologie des Menschen, mit Versuchen begleitet, trägt D. C. L. Elsäßer 
in sechs Stunden wöchentlich vor. 
Allgemeine Pathologie liest Prof. D. H. F. Autenrieth in der Stunde 
von 10—11 Uhr, oder von 11—12 Uhr. 
Dieselbe Wissenschaft D. C. L. Elsäßer in fünf wöchentlichen Stunden. 
Semiotik und Diagnostik wird Prof. D. H. F. Autenrieth von 4—5 
Uhr vortragen. 
Zu Vorlesungen über allgemeine Therapie in drei Stunden woöchentlich er- 
bietet sich D. C. L. Elsäßer. 
Den zweiten Theil der Nosologie wird Kanzler D. v. Autenrieth in der 
Stunde von 9—10 Uhr vortragen, so weit nicht etwa ein Landtag die Voriesung auf 
eine Zeitlang unterbrechen sollte. 
Die Nosologie der Kinderkrankheiten erbietet sich D. Weber vorzutragen. 
Zu einem Vortrag über die tophös-fieberhaften Krankheitsformen er- 
bietet sich D. F. G. Majer.
	        
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