Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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2) Die Erlaubniß, einzelne Lehrstunden zu besuchen, ist durch eine auf die 
einzelnen betreffenden Lehrfächer beschränkte Vorprüfung bedingt. Diese wird auch mir 
folchen ordentlichen Schülern vorgenommen, die ausnahmsweise in einzelnen Stunden 
an dem Unterricht in einem höheren Lehrkurs, in welchen sie noch nicht eingetreten 
sind, Theil zu nehmen wünschen (z. B. mit Schülern des ersten Lehrcurses, welche 
ausserordentlicher Weise einzelne Stunden des zweiten Curses besuchen wollen). 
5) Für die förmliche Aufnahme-Prüfung ist der erste Tag des nach dem Schluß 
der Herbstferien beginnenden Schuljabres, welcher jedesmal in öffentlichen Blättern 
bekannt gemacht werden wird, beftimmt. 
Stuttgart den 9. August 185“. Flatt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Aktuars-Stelle in Waldsee werden 
aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem Gerichrshofe in Ulm vorschriftmäßig 
zu melden. 
2) Die befähigten Bewerber um die erledigte Präzeptorsstelle in Murrhardt, 
deren jährliches Einkommen, mit Inbegriff des Schulgeldes und neben freier Wohnung, 
sich auf 577 fl. in Sportelpreisen berechnet, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem 
K. Studienrathe zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Den 15. d. M. ist der Grenz-Controleur zu Mehßstetten., Hauptzollamts Krau- 
chenwico, Eidenbenz, als solcher nach Schramberg versehzt, und dagegen 
der Grenz-Controleur Bergmann, bisher in Schramberg, unter Abänderung 
der Verfügung vom 7. d. M., durch welche derselbe nach Dörzbach bestimmt wurde, 
auf die Grenz-Controleurstelle zu Meßsterten verseht worden. 
Die bei der Regierung des Donaukreises in Erledigung gekommene etatsmaͤßige 
Copistenstelle ist unter dem 16. d. M. dem Oberamtsgehülsen Suppan zu Kirchheim 
übertragen, worden.
	        
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