Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

491 
Nro. 42. 
Regierungs---Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Samstag den 6. September 1834. 
.G 
Inhaltt. 
Käntal. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Veriügungen der Devrartements. Verfügung, betreffend die Aufnahme der Bevölkerung für den 
Jollverein und die Abfassung der Bevölkerungslisten. — Bekanntmachung, betreffend die Stations-Ent- 
sernung zwischen Hall und Künzelsau. — Verfügung, die diehjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes 
in Cannstadt betreffend. — Brkanntmachung, die Vorsänger-Prüfung betreffend. 
  
—. mmö— 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 5. d. M., 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Oberhofmeister der Königin Majestät, v. Gem- 
mingen, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des Herzogs von 
Sachsen-Altenburg Durchlaucht verliehene Commandeurkreuz erster Elasse des herzogl. 
sächsischen Hausordens anzunehmen und zu tragen. 
"8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Mafestät haben unter dem 16. v. M. die erledigte Re- 
gimentsarztsstelle im dritten Infanterie-Regiment, dem Unterarzt D. Gutekunst des 
zweiten Infanterie-Regiments, gnädigst übertragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.