Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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1305 Kirchengenossen zählt, und mit einem auf 80“ fl. in Sportelpreisen berechneten 
Einkommen verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium zu melden. 
6) Die katholische Pfarrei in der K. Restdenzstadt Stuttgart, womit das Deka- 
natamt für den bisherigen Bezirk des Landkapitels Stutrgart verbunden wird, ist wie- 
der zu besehen. Dieselbe begreift ohne das Militär in der Stadt 914 und in der 
Umgegend 68, zusammen 982 Kirchengenossen. Dem Stadtpfarrer ist ein Kaplan und 
ein ständiger Vikar beigegeben. Das beständige Einkommen dieser mit dem Dekanat- 
amt verbundenen Pfarrstelle besteht nach Abzug des nach den besonderen Verhältnissen 
in der Residenzstadt berechneten Aufwands für die Belohnung und Verpflegung des 
beständigen Vikars in 1,600 fl. von Besoldungen und Kapitalzinses. Außerdem erhält 
der Stadtpfarrer für die sehlende Amtswohnung noch eine jährliche Geldentschädigung 
von 250 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschristmäßig bei dem 
katholischen Kirchenrath zu melden. 
7) Die Bewerber um die wieder zu besehende Präzeptoratsstelle in der Oberamts- 
stadt Oberndorf, welche neben freier Wohnung und ohne Einschluß des Schulgeldes 
ein Einkommen von 500 fl. in Geld gewährr, haben sich innerhalb drei Wochen bei 
dem K. Studienrath zu melden. 
8) Die befähigten Bewerber um die erledigte dritte Lehrstelle an der lateinischen 
und Realschule in Hall haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe 
zu melden. Dieselbe erfordert einen Mann, der nicht allein in der lateinischen Sprache, 
sondern auch in den Realien guten Unterricht zu ertheilen vermöge. Die Zahl der 
Lehrstunden, mit Inbegriff des Unterrichts im Gesang und in der Kalligraphie belauft 
sich auf 52 wöchentlich; das Einkommen der Stelle aber, neben freier Wohnung und 
mit Inbegriff des Schulgeldes, auf 522 fl. in Sportelpreisen. 
9) Die Vewerber um die bei der Finanzkammer des Jartkreises erledigte Revi- 
sorsstelle, mit welcher die Normal-Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben inner- 
halb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschristmäbig sich zu melden. 
10) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle in Gmünd, womit 
eine Besoldung von 600 fl. nebst Reisekosten-Vergütung verbunden ist, haben inner- 
halb vier Wochen bei dem K. Steuer-Collegium vorschristmätzig sich zu melden.
	        
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