Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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b) Wohnsitz· Veraͤnderung des Nechts-Consulenten Bauder. 
Da der Rechts-Consulent Bauder seinen Wohnsitz von Stuttgart nach Gmuͤnd 
verlegt hat; so wird solches hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 17. September 18534. Schwab. 
"B) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und 
des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Abzugefreiheit gegenüber von Griechenland. 
Da durch gegenseitige, unter dem 19. v. M. zu Paris ausgewechselte Erblärungen 
der Königl. Würtrembergischen und der Königl. Griechischen Regierung, die Erhebung 
des Abzugs und der Nachsteuer gegenseitig aufgehoben und dabei bestimmt worden ist, 
daß die zwischen beiden Regierungen abgeschlossene, vom Tage der Auswechslung in 
Kraft und Wirksamkeit tretende Uebereinkunft auf alles noch nicht ausgeführte, wenn 
gleich früher angefallene Vermögen, angewender werden solle; so wird solches, unter 
Beziehung auf die Landesordnung, Tit. IV., und auf die Instruktion vom 12. Juli 
1823 (Reg. Bl. S. 556) zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart den 12. September 185“. 
Beroldingen. Schlayer. 
C) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Auflösung des Felialitärs-Verbands des Weilers Gablenberg, 
Stadt-Dekanats Sturtgart, mit der Pfarrei Gaisburg, Amts-Dekanats Stuttgarr. 
Vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M. haben Seine Königliche 
Majestät gnädigst verfügt, daß der bisher der Pfarrei Gaisburg, Amtodekanats 
Stuttgarr, als Filial zugetheilte Weiler Gablenberg, Stadrdekanats Stuttgart, von 
dem Mutterorte getrennt, zu einer selbstständigen Kirchengemeinde erhoben und vorerst 
ein Pfarr-Verweser daselbst aufgestellr werde. 
Stuttgart den 12. September 133#. Schlaper.
	        
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