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2. Des Studienraths.
Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge.
In Folge der am 9. und 10. d. M. vorgenommenen Vorprüfung für die abade-
mischen Studien sind von den dabei erschienenen Jünglingen wegen unzureichender
Kenntnisse:
von dem Studium der evangelischen Theologsee I1I,
von dem Studium der katholischen Thcologse 9,
von dem der Rechtswissenschaft.. 29
von dem der Arzneiwissenschaft. 56,
von dem der Cameralwissenschaft. . .. . -«,
zurückgewiesen, solgende aber zu Universitäts-Studien ermaͤchtigt worden:
I. Zum Studium der evangelischen Theologie:
1) Gottlob Heinrich Rommel, Sohn des Gastgebers in Nürtingen,
2) Martin Storz, Sohn des Schusters in Flbzlingen.
II. Zum Sudium der bat#holischen Theologie:
1) Eduard Buhl, Sohn des Schullehrers in Baisingen,
2) Franz Kaver Clos, Sohn des Flaschnermeisters in Ellwangen,
5) Johann Häugayer, Sohn des Baumanns in Ulm.
AUl. Zum Studium der Rechtswissenschaft:
1) Carl Abele, Sohn des Obertiubunalraths in Stuttgarr,
2) Balouin Cludius, Sohn des Rechts-Consulenten in Heilbronn,
5) Moriz v. Gemmingen, Sohn des Obersten und Gesicto-Direktors in Stuttgart,
4) Franz Nikolaus Hummel, Sohn des Müllers in Kocherthürn,
5) Friedrich Ludwig, Sohn des Oberamts-Gerichts-Dieners in Ellwangen,
6) Franz Mederle, Sohn des Oberamtsrichters in Ehingen,
7) Gottlieb Ferdinand Adolph Schoder, Sohn des Registrators in Ludwigeburg,
3) Morizv. Thumb-Neuburg. Sohn des verst. Freiherrn v. Thumb-Neuburg,
9) Christoph Veesenmaper, Sohn des verstorbenen Professors in Ulm.
IV. Zum Studium der Medicin und höhern Chirurgie:
1) Christian Gmelin, Sohn des Professors in Tübingen,
2) Wilhelm Carl Martin Kuhn, Sohn des Oberamtsrichters und Ober-Justiz--
raths in Sulz, #