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die Wachtmeister: Neidhardt, des vierten Regiments,
v. Harling, des ersten Regiments, beim dritten Regiment,
v. Neubronn, des ersten Regiments;
b) bei der Infanterie:
Bataillons-Adjutant Schwarz im sechsten, und
Bataillons-Adjutant Halberstadt im achten Regiment,
Feldwebel Kapff des sechsten Regiments, beim fuͤnften Regiment,
Obermann Pfeiffelmann, beim fuͤnften Regiment,
Feldwebel Arlt des dritten Regiments, beim vierten Regiment, und
Obermann v. Kechler des fünften Regiments, beim sechsren Regiment.
Die patronatische Nomination des Diakonus und Präzeptors Vestner in Langen-
burg zu der evangelischen Pfarrei Schäftersheim, Dekanats Weikersheim, ist den
25. v. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung der in der Beilage lI. zu der K. Deklaration über
die staatsrechtlichen Verbältnisse des gräflichen Hauses Rechberg enthaltenen Ausgleichung wegen der
gemischten Gemeindebezirke für die Rechtpflege und Polizei-Verwaltung, beziehungsweise deren
Surrogate.
Da, um die bisherige Gemeinde-Eintheilung im Oberamtsbezirke Gmünd, den
Wünschen der betreffenden Gemeindebehörden gemäß, so viel als möglich aufrecht zu
erhalten, der Graf v. Rechberg auf die durch die K. Deklaration vom 5. Mai 1332
(Reg. Bl. S. 155 ff.) über die staatsrechtlichen Verhältnisse des Gräflichen Hauses ihm
zugestandene Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt, beziehungsweise deren Surrogate, in
Peillehen und Schlangelenshalden (Ziff. 71 u. 72 der Beilage l. gedachter
K. Deklaration.)
nachträglich verzichtet hat, dagegen ihm diese Befugnisse in den Orten
Baͤrenhoͤfle, Gemeindebezirks Rechberg,