Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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die Wachtmeister: Neidhardt, des vierten Regiments, 
v. Harling, des ersten Regiments, beim dritten Regiment, 
v. Neubronn, des ersten Regiments; 
b) bei der Infanterie: 
Bataillons-Adjutant Schwarz im sechsten, und 
Bataillons-Adjutant Halberstadt im achten Regiment, 
Feldwebel Kapff des sechsten Regiments, beim fuͤnften Regiment, 
Obermann Pfeiffelmann, beim fuͤnften Regiment, 
Feldwebel Arlt des dritten Regiments, beim vierten Regiment, und 
Obermann v. Kechler des fünften Regiments, beim sechsren Regiment. 
Die patronatische Nomination des Diakonus und Präzeptors Vestner in Langen- 
burg zu der evangelischen Pfarrei Schäftersheim, Dekanats Weikersheim, ist den 
25. v. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung der in der Beilage lI. zu der K. Deklaration über 
die staatsrechtlichen Verbältnisse des gräflichen Hauses Rechberg enthaltenen Ausgleichung wegen der 
gemischten Gemeindebezirke für die Rechtpflege und Polizei-Verwaltung, beziehungsweise deren 
Surrogate. 
Da, um die bisherige Gemeinde-Eintheilung im Oberamtsbezirke Gmünd, den 
Wünschen der betreffenden Gemeindebehörden gemäß, so viel als möglich aufrecht zu 
erhalten, der Graf v. Rechberg auf die durch die K. Deklaration vom 5. Mai 1332 
(Reg. Bl. S. 155 ff.) über die staatsrechtlichen Verhältnisse des Gräflichen Hauses ihm 
zugestandene Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt, beziehungsweise deren Surrogate, in 
Peillehen und Schlangelenshalden (Ziff. 71 u. 72 der Beilage l. gedachter 
K. Deklaration.) 
nachträglich verzichtet hat, dagegen ihm diese Befugnisse in den Orten 
Baͤrenhoͤfle, Gemeindebezirks Rechberg,
	        
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