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auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst verwilligt haben; so wird solches unter Hin-
weisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bü-
cher-Nachdruck betreffend, hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 16. Oktober 1834. Schlayer.
e) Privilegium gegen den Nachdruck der in der Rieger'schen Buchhandlung in Augsburg erscheinenden
drei Schriften: „Glocke der Andacht, dritte Auflage,“ „der verlorne Sohn“ und „das Thal von Almeria.“
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M.
der Matthäus Rieger'schen Buchhandlung zu Augsburg, ein Privilegium gegen den
Nachdruck der in ihrem Verlage erscheinenden drei Werke:
1) Glocke der Andacht, ein Erbauungebuch für gebildete Katholiken, dritte ver-
besserte Auflage,
2) der verlorne Sohn, Geschichte einer deutschen Familie für die reifere Jugend
und für Eltern, erzählt von dem Verfasser der Glocke der Andacht, und
5) das Thal von Almeria, eine Erzählung für die reifere Jugend, vom erfaser
der Beatushöhle,
auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht haben; so wird solches
unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen
den Bücher-Nachdruck betreffend, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 16. Oktober 1835. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Weitcre Aufnahme in das Wilhelmssüft zu Tübingen.
In den katholischen höhern Convikt (Wilhelmsstift) zu Tübingen wurden zu den
in der diesseitigen öffentlichen Bekanntmachung vom 7. d. M. benannten Schülern
noch weiter aufsgenommen, die Gymnasisten:
Diemer, Friedrich, Sohn des Müllers in Ellwangen,
Jonas, Johann, Sohn des Kutschers in Ellwangen,
Zimmerle, Friedrich Carl August, Sohn des Kaufmanns in Ellwangen.
Stuttgart den 15. Oktober 1834. Soden.