Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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tenden deutschen Handwerksgehülfen gegen ihre Regierungen aufzureizen und zu ver- 
brecherischen Entwürsen gegen die Staats-Einrichtungen ihrer Heimathländer zu ver- 
binden, werden hiedurch die württembergischen Unterthanen, welche als Handwerksge- 
hülfen entweder dermalen in dem Canton Bern sich aufhalten, oder dahin sich zu be- 
geben beabsichtigen, auf die nachtheiligen Folgen aufmerksam gemacht, mit denen die 
daselbst stattfindenden Umtriebe und die nothwendigen Gegenmaßregeln der diesseitigen 
Regierung sie bedrohen, und wohlmeinend aufgefordert, bis auf Weiteres sich des 
Wanderns und Arbeitsuchens in dem Canton Bern zu enthalten, oder so weit sie sich 
in demselben dermalen aufhalten, ihn bald möglichst zu verlassen. Zugleich werden El- 
tern und Pfleger, deren Söhne oder Pfleglinge sich dermalen als Handwerksgehülfen 
in dem Canton Bern befinden, ermahnt, die Leßteren von dieser Aufforderung in 
Kenntniß zu setzen und sie zur gleichbaldigen Entsernung aus dem gedachten Canton 
krast der ihnen zustehenden elterlichen und vormundschaftlichen Rechte anzuweisen. 
Sruttgart den 24. Oktober 1834. 
Auf besondern Befehl Seiner Majestät des Königs: 
Schlaper. 
  
Dienst-Erledigung. 
Durch den Tod des Oberamtmanns Hirzel ist das in der zweiten Besol- 
dungsklasse stehende Oberamt Spaichingen in Erledigung gekommen. Die Bewer- 
ber um dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regierung des 
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig einzureichen. 
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