Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Die Aufgabe des Schulraths ist dahin gestellt, daß er ein die Aufsichts-Behoͤrde 
uͤber die Anstalt, den Koͤniglichen Studienrath, in den technischen Beziehungen der 
Schule berathendes Collegium bilde, und demgemaͤß sich von dem Betrieb der Schule, 
sowohl nach ihrer Richtung im Ganzen, als nach der Behandlung der einzelnen tech- 
nischen Lehrzweige fortdauernd, namentlich auch durch den Besuch einzelner Unterrichts- 
stunden in Kenntniß erhalte, sich über alle etwaige Gebrechen und mögliche Verbesse= 
rungen gegen die Aufsichts-Behörde dußere und über die jährliche Festsetung des Lehr- 
plans, so wie über jede Veränderung in der Einrichtung der Schule gehbrt werde. 
Ausser denjenigen Mitgliedern, welche von dem K. Studienrathe und von dem 
Dienstpersonal der Gewerbe= und der Kunstschule hinzutreten, begreift der neu organi- 
sirte Schulrath: « 
a) bisherige Mitglieder: 
Hof-Domainenrath v. Seyffer, 
Commerzienrath Jobst; 
b) neu ernannte Mitglieder: 
Ober-Baurath v. Etzel, 
Bergrath Schübler, 
Kaufmann Östertag, 
resignirter Stadt-Schultheiß Kaiser. 
Stuttgart den 27. Oktober 1834. Flatt. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die in der zweiten Besoldungsklasse stehende Oberamtsrichtersstelle zu Leut- 
kirch ist in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb 
drei Wochen bei dem K. Gerichtöhofe in Ulm zu melden. 
2) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene, in der zweiten Besoldungs= 
klasse stehende Oberamterichtersstelle in Oberndorf haben sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
5) Da das Oberamt Gerabronn nunmehr definitiv, und zwar in Rücksicht auf 
die in einem Theile des Oberamtsbezirks eingetretene standesherrliche Polizei-Verwal-
	        
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