Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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tung mit einem Gehalt zweiter Classe wieder besetzt werden soll, so werden die Bewer- 
ber um diese Stelle aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regie- 
rung des Jaxt-Kreises vorschriftmäßig einzureichen. 
4) Durch Beförderung des Oberamtmanns Hörner ist das in der zweiten Be- 
soldungsklasse stehende Oberamt Neuenbürg in Erledigung gekommen. Die Bewer- 
ver um dasselbe haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen bei der Regierung des 
Schwarzwaldkreises vorschristmäßig einzureichen. 
5) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu Crailsheim, 
womit eine Besoldung von 600 fl. nebst Reise-Entschädigung verbunden ist, haben 
innerhalb vier Wochen bei dem K. Steuer-Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
6) Die Bewerber um die Forstwartsstelle im Revier Calmbach, Forstamts 
Neuenbürg, womit die Normal-Besoldung von 200 fl. verbunden ist, haben ihre Ge- 
suche binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in Reutlingen vorschriftmäßig einzageben. 
Widerruflich angestellte Diener. 
Den 20. v. M. wurde der Forstwart Schoͤnhard im Revler Calmbach, Forst- 
amts Neuenbuͤrg, wegen verschuldeter Diensi-Untuͤchtigkeit entlassen. 
— 
Am 50. v. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat August ausgeheben worden.
	        
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