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die erledigte Revier-Förstersstelle zu Rottenburg, Forsts Tübingen, dem Forst=
Assistenten Dietlen in Urach gnädigst übertragen. "„
Sodann haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom
12. d. M die erledigte katholische Pfarrei Ellenberg, Oberamts und Dekanats Ellwangen,
dem Pfarrverweser Zimmerle in Unterdeufstetten, desselben Dekanats,
die erledigte katholische Pfarrei Winnenthal, O. A. Weinsberg, Dekanats Neckar-
sulm, dem Repetenten Bullinger am Wilhelmsstifte in Tübingen, und
die erledigte Lehrstelle an der drirten Classe der lateinischen Schule zu Hall dem
Lehrer an der hiesigen Elementarschule, Carl Fein, zu verleihen, auch
den Oberamtsarzt Dr. Frößner zu Lorch, auf sein Ansuchen wegen vorgerück-
ten. Alters und leidender Gesundheit mit Pension in den Ruhestand zu versehen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die Form der Anstellungs-Gesuche betreffend.
Da öfters wahrzunehmen gewesen, daß Gesuche um Anstellung oder Beförderung
im Justiz= Departement theils nicht bei den zuständigen Stellen, theils nicht mit den
erforderlichen Belegen versehen, eingereicht werden; so findet man sich veranlaßt, unter
Bezugnahme auf die hierüber bestehenden Vorschriften (vergl. Minist. Verf. v. 19. Au-
gust 1826, Reg. Bl. S. 588), Nachstehendes zu verfügen:
1) Alle Anstellungs= und Beförderungs-Gesuche sind an dasjenige Collegium, be-
ziehungsweise denjenigen Collegial-Vorstand, zu richten, welchem die Erstattung von Vor-
schlägen über die Wiederbesehung der erledigten Stelle zukommt.
2) Jedem Gesuche dieser Art sind die zu Beurtheilung der Brauchbarkeit und
Würdigkeit des Bittstellers erforderlichen Zeugnisse beizulegen.
5) Insbesondere haben Dienst-Candidaten, welche noch kein Amt bekleiden, ihren
Anstellungs-Gesuchen die über das Ergebniß der vorgeschriebenen Dienstprüfungen er-