Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die durch die Penstonirung des Dr. Wagenmann in 
Erledigung gekommene Stelle eines Oberamtsarztes von Neresheim, mit welcher ein 
Gehalt von 350 fl. nebst Schreibmaterialien-Aversum von losf. aus der Staatskasse, 
und ein weiterer Gehalt von 100 fl. nebst weiterem Schreibmaterialien-Aversum von 
10 fl. und einer Pferdsration aus Körperschaftskassen verbunden ist, haben innerhalb 
vier Wochen bei der K. Regierung des Jarxtkreises sich zu melden. 
2) Die erledigte katholische Pfarrstelle in Naßgenstadt, Oberamts und Deka- 
nats Ehingen, womit das Amt eines Landkapitel-Kämmerers verbunden werden wird, 
ist wieder zu beseten. Dieselbe begreift im Pfarrorte und im Filial Gamerswang 
591 Pfarrgenossen, und gewährt von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Besol= 
dungen und Geböhren ein beständiges Einkommen von 1025 fl. Die Bewerber haben 
sich zugleich über ihre Tüchtigkeit zum Kamerariatamte auszuweisen, und binnen vier 
Wochen vorschriftmaßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
5) Die wieder zu besebende katholische Pfarrsielle in Neuhausen, Oberamts 
Eßlingen, Dekanats Stuttgart, begreift den Pfarrort und die in den umliegenden 
evangelischen Orten wohnenden Katholiken, zusammen 2145 Pfarrgenossen, und ge- 
währt nach Abzug der Kosten für einen ständigen Vikar und anderer auf der Pfarrei 
haftenden Ausgaben ein beständiges Einkommen von 2500 fl. an Göterertrag, Zehuten, 
Grundgesällen, Kapitalzinsen, Besoldungen und Gebühren. Im Pfarrorte besiehen 
auch zwei Kaplaneistellen. Die Bewerber haben sich Dinnen vier Wochen vorschrift- 
mäßig bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
4) Die Bewerber um die katholische Pfarrei Spraitbach, Oberamts und De- 
kanats Gmünd, welche im Pfarrdorse und mehreren Filialien 929 Pfarrgenossen zählr, 
und von elgenen Guͤtern, Zehnten, Grundgefaͤllen, Kapitalzinsen, Besoldungen und 
Gebühren ein beständiges Einkommen von 790 fl. gewährt, haben sich binnen vier 
Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrath zu melden. 
  
  
Am 15. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat September ausgegeben worden.
	        
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