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Jeder Schaͤtzer hat eine zu zaͤhlende Stimme; bei Stimmengleichheit entscheidet
der Commissaͤr.
Der Oberamts-Steuer-Commissaͤr ist in Beziehung auf sein Dienstverhaͤltniß dem
K. Steuer-Collegium unmittelbar untergeordnet, an welches er nicht nur in Anstands-
sällen besondern, sondern auch über den Fortgang des Geschäfts je nach Ablauf von
sechs Wochen ordentlichen Bericht zu erstatten hat.
Der Oberamtsschätzer und die Schätungs-Deputirten sind, was den Dienstgang
und die Anordnungen zu Vollziehung des Geschäfts betrifft, dem Steuer-Commissär
untergeordnet.
Als Velohnung wird ausgeseßt:
dem Oberamts-Steuer-Commissär, Taggeld 2 fl. 30 kr., Reisekosten = Ersaß für jede
Reisestunde 50 kr.;
dem Oberamtsschäher für Alles täglich 2 fl.;
den übrigen Schätzungs-Depmirten, und zwar
a) denen aus der Gemeinde, jedem täglich 40 kr.,
b) denen von auswärtigen Orten, jedem täglich 1 fl. 20 kr.
Mit den Schäßungen ist zu beginnen, sobald so viele Norizen-Aufnahmen vollen-
det sind, daß das Schäbungs-Geschäft ununterbrochen fortgehen kann.
Den Schäbungs-Commissionen wird es zur dringenden Pflicht gemacht, mit allem
Ernst auf die Herstellung richtiger, vollständiger und den Instruktions-Bestimmungen
entsprechender Cataster hinzuwirken. Sie haben zu dem Ende nicht nur die lebten
Steuer-Rollen bei den einzelnen Gewerben sorgfältig zu vergleichen, sondern auch die
Gewerbe-Verhältnisse eines jeden Orts und der verschiedenen Gewerbszweige in dem-
selben genau ins Auge zu fassen, Vergleichungen mit den Schäbungen anderer in glei-
cher Gewerbslage befindlicher Orte anzustellen, auch über den Umfang und die Ergie-
bigkeit einzelner bedeutender Gewerbe sichere Erkundigung einzuziehen.
Die Oberamts-Steuer-Commissäre benachbarter Oberämter haben sich im Verlauf
des Geschifts, und namentlich der ersten Zeit desselben, die Schäbungs-Resultate und
ihre Erfahrungen über einzelne wichtigere Gegenstände gegenseitig mitzutheilen, zu wel-
chem Ende sie ermächtigt werden, an angemessenen Berührungs-Punkten mit zwei bis
drei ihrer angrenzenden Collegen persônliche Zusammenkünfte zu halten.