Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

618 
6) in die sechste Rubrik der Grund des Ansatzes einzusetzen. 
Um jedoch eine Vergleichung der in die gleichen Elassen kommenten Handwerker 
zu erleichtern, hat der Commissär erst nach beendigter Classisikation der Handwerker 
auf die Einschäßung in die betreffenden Abstufungen überzugehen, und tei jedem Hand- 
werke zuvörderst die Angehörigen desselben in gute, mittlere und geringere einzutheilen, 
und sodann erst, mit den geringeren anfangend, die Abstufungen für Fden bestimmen 
zu lassen. 
Endlich ist 
7) die lehte Rubrik allenfallsigen Bemerkungen gewidmet. 
hf) In Beziehung auf die Kleinhändler. 
DUUeber den Eintrag in die erste Rubrik ist unter §. 36, bei den Notizen-Aufnah= 
men das Röthige bestimmt; außer dieser Rubrik kôönnen aber, der Netur der Sache 
nach, nur die dritte und vierte Rubrik in Gemäßheit des §. 20 und m der fünften 
Rubrik statt der Abstufungen der Ansat ausgefüllt werden. 
Von jeder Gemeinde ist die Tabelle von dem Oberamtssteuer-Conmissär, und so 
weit solche die Notizen betrifft, also in Hinsicht auf die erste und zwete Rubrik von 
denjenigen Personen, welchen in Folge des Erlasses vom 7. d. M. die Notizen-Auf- 
nahme übertragen worden, in Beziehung auf die Einschäßung selbst aber von der 
Einschähungs-Depuration zu unterzeichnen. 
Zweiter Abschnitt. 
Handlungen, Fabriken und Manufakturen. 
(. 22. 
Begriff und Umfang der Handlungen. 
Zu den Handelsleuten werden gerechnet: 
Diejenigen Krämer, welche zwar haufsiren und in offenen Stärden und auf 
Märkten verkaufen, deren Handels-Capiral aber wenigstens 200 fl. beträgt, sodann 
überhaupt alle Krämer und Kaufleute mit kurzen und langen Waaren, Spezereien, 
Südfrüchten, Parfümerien, Oelen aller Art, Hopfen, Taback, Materialien, Farb- 
waaren, Thran, Quincaillerien, lakirten Blechwaaren, Glaswaaren, Tazeten, Schreib- 
materialien, Juwelen, Bijouterien, Put= und Meubles-Waaren, Seid., Baumwolle, 
Wolle, Flachs, Hanf, Faden, Garn, Band, Federn, Roßhaare, Leder; ferner: Buch-,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.